Entsprechend Ihrem Anliegen vereinbaren wir ein kurzes Erstgespräch, einen
einmaligen Behandlungs-/Beratungstermin oder einen Termin zur Erhebung
der Erstanamnese. Der Termin zur Erstanamnese beinhaltet ein ausführliches
Gespräch sowie eine erste Untersuchung. In der Regel erfolgen danach eine erste
Behandlung und die Erarbeitung des weiteren Behandlungsplanes.
Im Behandlungsplan wird die voraussichtliche Dauer der Weiterbehandlung mit
den anfallenden Kosten aufgestellt. Bitte bringen Sie zum Termin Befunde aus
einer aktuellen oder zeitnahen Behandlung durch einen Arzt oder Heilpraktiker mit.
Bestimmte Symptome bedürfen möglicherweise der Abklärung durch einen Arzt.
| Erstgespräch | |
| bis 30 min | 25,- € |
| Erstanamnese | |
| 60–90 min | 80,- € |
| Folgetermine | |
| bis 30 min zur Verlaufskontrolle | 30,- € |
| Einmalige Behandlung/Beratung | |
| ca. 60 min | 60,- € |
| Reiki-Behandlung reine Behandlungszeit | |
| 60 min | 55,- € |
| 90 min | 80,- € |
| Massagen siehe unter Massagen | |
| 5er-Karte Massage/Reiki | 10 % ermäßigt |
| Coaching und Einzeltraining | |
| Einzeltraining 60 min | 50,- € |
| 3er = 145,- / 5er = 235,- / 10er = 450,- € | |
| Duotraining (2 Personen) 60 min | 80,- € |
| 10er 720,- € | |
| Hausbesuche werden wie Praxisbesuche berechnet zuzüglich einer Entfernungspauschale ab 10 km. | 0,40 €/km |
Zahlungsmodalitäten: Das vereinbarte Honorar ist sofort nach der Behandlung zu zahlen bei Rechnungsstellung zu dem angegebenen Termin. Dies ist unabhängig von einer möglichen Erstattung durch private Voll- oder Zusatzversicherungen.
Abrechnungsmöglichkeiten: Private Zusatzversicherungen erstatten den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang von 30–80 % des Honorars sowie der verordneten Arzneimittel. Wenn Sie bei einer Privatkasse versichert oder als Beamter beihilfefähig sind, kann – wie Sie wissen – der größte Teil der Kosten von dort übernommen werden. Bitte erkundigen Sie sich möglichst vor Beginn der Behandlung in Ihrem eigenen Interesse, inwieweit Ihre Krankenkasse sich an den Behandlungskosten beteiligt bzw. welche Behandlungen Sie vorher beantragen oder genehmigen lassen müssen.
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Letzte Änderung der Seite: 31.07.2011